AGB
ALLGEMEINE LIEFERUNGS-, REPARATUR- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FIRMA BOSANA MEDIZINTECHNIK GMBH
1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Reparaturen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die datenrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
2. Preise, Lieferung und Zahlung:
Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt. und ab Lager Dorsten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wird ein Versand vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer /Spediteur auf den Kunden über. Bei Verkäufen und Reparaturarbeiten ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung gegen Übernahme der Ware fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder anderer unbarer Zahlungsmittel behalten wir uns vor, die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir auch berechtigt, diesen geltend zu machen.
Steht uns ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so können wir nach vorheriger Fristsetzung eine Entschädigung fordern, die sich nach § 249 BGB ermittelt. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Mietsachen beginnt die berechenbare Mietdauer mit dem Tag der Zustellung der Mietsache und endet – auch bei vorzeitiger Rückgabe – mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Eine Rückerstattung von anteiligen Mietkosten bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache ist ausgeschlossen.
3. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises nebst allen Nebenforderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere auch durch den Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn wir vom Kaufvertrag zurückgetreten sind und der Kunde eine ihm gesetzte Nachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen. Verlangen wir im letzteren Fall Schadensersatz, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware durch freihändigen Verkauf in Anrechnung auf unsere offenen Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
4. Fristen, Verzugsfolgen, Unmöglichkeitsfolgen:
Wir sind um die regelmäßige Einhaltung vereinbarter Fristen bemüht.
Falls wir aus einem von uns zu vertretenden Grunde nicht fristgerecht leisten, kann der Kunde erst nach Ablauf einer von uns schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung insoweit von dem Vertrag zurücktreten, als wir diesen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt haben. Das gleiche Recht steht dem Kunden zu, soweit wir aus von uns zu vertretender Unmöglichkeit zur Leistung nicht in der Lage sind.
Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die rechtzeitige Vertragserfüllung unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
5. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, wird wie folgt geregelt:
Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte beträgt 24 Monate, insofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, so beträgt die Gewährleistungspflicht 1 Jahr ab Rechnungsdatum. Gewährleistungsansprüche sind unter Vorlage der Rechnung geltend zu machen.
Bei Reparaturen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die ausgeführten Arbeiten und das dabei eingebaute Material und beträgt 1 Jahr ab Lieferscheindatum, sofern die Reparatur kostenpflichtig außerhalb der Gewährleistung erfolgt.
Beim Verkauf von gebrauchten Geräten beträgt der Gewährleistungszeitraum 1 Jahr ab Kaufdatum.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel an Neugeräten und von Reparaturarbeiten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich gerügt werden.
Wird ein von uns zu vertretender Mangel eines Neugerätes zu Recht gerügt, so sind wir nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, die in der Regel 3 Wochen beträgt, berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
In allen Fällen von berechtigten Mängelrügen an Verkaufsgegenständen oder bei Reparaturarbeiten haben wir das Recht zur mehrfachen Nachbesserung, bevor der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann. Schadensersatzansprüche werden grundsätzlich ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn
a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist,
b) der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist,
c) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht,
d) der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist,
e) der Schaden durch ausgelaufene Batterien oder durch Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien entstanden ist,
f) der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.
Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis bei versiegelten oder eingeschweißten Produkten:
Aus hygienischen Gründen erlischt das Widerrufsrecht mit der ersten Anprobe gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB. Sind Verpackung oder Siegel beschädigt, gilt die Anprobe als belegt. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
6. Zusätzliche Bedingungen für Reparaturarbeiten:
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Sie stellen keine Festpreisabrede dar. Der im Rahmen eines Kostenvoranschlages überprüfte Gegenstand braucht nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn es technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe und Kostenbegrenzung erteilt, so können unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der Betriebssicherheit bzw. Funktionstüchtigkeit des Reparaturgegenstandes alle Reparaturen durchgeführt werden, die wir für erforderlich halten.
Werden bei der Angabe eines Fehlers durch den Kunden während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, wenn dies zur Erhaltung der Betriebssicherheit notwendig ist und die Aufwendungen im Verhältnis zu den Kosten des Hauptauftrages geringfügig sind.
Wird der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt, ist ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen oder wurde der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen, so werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch dann, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin für Reparaturarbeiten nicht angetroffen wurde. Es liegt in unserem Ermessen, ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorgenommen wird.
7. Verjährung:
Gewährleistungsansprüche sowie der Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangels einer zugesicherten Eigenschaft, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, verjähren in 24 Monaten von der Übergabe an. Innerhalb der gleichen Frist verjähren auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht auf unerlaubter Handlung beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres seit Kenntnis des Kunden mit Ausnahme solcher aus unerlaubter Handlung. Soweit eine gesetzliche Verjährungspflicht kürzer ist, als die vorstehende, gilt die gesetzliche Verjährungspflicht.
8. Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand:
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.
Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand Dorsten vereinbart. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
9. Schlichtungsverfahren:
a) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
b) Sofern eine Streitigkeit mit Ihnen aus einem Verbrauchervertrag nicht durch Verhandlungen beigelegt werden konnte, weisen wir Sie hiermit auf die zuständige Verbraucherschlichtungs-stelle hin und teilen Ihnen gleichzeitig mit, dass wir bereit sind, an einem Verfahren vor der unten angegebenen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de